Beschreibung der Abfallhierarchie
 

Auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie.

Die Abfallhierarchie ist fünfstufig und gibt die Rangfolge von Maßnahmen für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung vor. Dabei steht die Vermeidung als Grundsatz für beide Handlungsfelder an erster Stelle. Am besten ist demnach, wenn Abfälle erst gar nicht entstehen. Gegenstände, die innerhalb des Verbrauchs schadhaft werden, sollen daher möglichst repariert und weiterverwendet werden. Auch die Weitergabe von nicht mehr benötigten Gegenständen an andere für eine Nutzungsverlängerung dient der Vermeidung. Bei Verpackungen dient der Einsatz von solchen, die mehrfach verwendet oder zurückgegeben werden können, diesem Ziel.
 

Jede Nutzung hat jedoch irgendwann einmal ein Ende und so kann auch nicht grundsätzlich vermieden werden, dass Abfälle entstehen. Bei Siedlungsabfällen denke man z. B. an einen Todesfall. Das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen und so wird vieles von dem, das wir zu Lebzeiten in unserem Besitz hatten, nach unserem Ableben zu Abfall. Da wir uns dann selbst nicht mehr um eine Nutzungsverlängerung bemühen können, räumen andere unseren letzten Wohnraum aus.
 

Die Rangfolge der Abfallhierarchie gibt für die dabei entstehenden Abfälle vorrangig die Vorbereitung zur Wiederverwendung vor. Das bedeutet, dass diejenigen, die diese Abfälle übernehmen, zunächst die Möglichkeiten einer Nutzungsverlängerung prüfen und bei Eignung auch anstreben sollen. Dies kann in Form einer Reinigung oder Reparatur von Gegenständen oder aber auch einfach durch die Weitergabe zur Wiederverwendung geschehen. Die Wiederverwendung von solchen Gegenständen, die eigentlich Abfall sind, führt dazu, dass diese anschließend kein Abfall mehr sind. Dieses Ende der Abfalleigenschaft steht als oberstes Ziel der Abfallbewirtschaftung und Vermeidung an der Spitze der Abfallhierarchie. Tatsächlich genügte bis zum 1. Juni 2012 das Recycling zur Umsetzung dieses Ziels. Da dabei jedoch auch viele Gegenstände, die eigentlich noch genutzt werden könnten, zerstört werden, wurde die Vorbereitung zur Wiederverwendung innerhalb der Abfallbewirtschaftung vor das Recycling gestellt. Nur so kann ein Großteil der bislang verschwendeten Ressourcen im gesamten Lebenszyklus von einmal hergestellten Produkten ausgiebiger genutzt werden. Daher sind die besten Abfälle die, die wiederverwendet werden.

Erst wenn die Wiederverwendung nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unrentabel wird, ist es notwendig, Abfälle dem Recycling zuzuführen, um daraus Sekundärrohstoffe zu gewinnen. Deren Einsatz zur Herstellung neuer Erzeugnisse ist zur Schonung der Rohstoffvorkommen erforderlich. Grundsätzlich sollte das, was zur Herstellung und Nutzung von Erzeugnissen eingesetzt und verwendet wurde, möglichst wieder dafür eingesetzt werden. Nach der Ausdehnung der maximalen Nutzungsdauer von Erzeugnissen ist die mehrfache Verwendung der eingesetzten Rohstoffe die zweitwichtigste Maßnahme innerhalb der Abfallbewirtschaftung.
 
Die „sonstige Verwertung“, worunter überwiegend die energetische Nutzung, also das Verbrennen zu verstehen ist, gehört eigentlich nicht so richtig zur Kreislaufwirtschaft. Denn das, was verbrannt wird, wird dabei letztmalig verwendet. Ein nochmaliges Verbrennen und auch der Einsatz der verbrannten Maße bei der Herstellung von neuen Erzeugnissen sind nicht mehr möglich. Daher darf das Verbrennen streng genommen nur bei solchen Abfällen eingesetzt werden, bei denen die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen nicht möglich ist. Letztlich vermeidet das Verbrennen, dass Abfälle, wie früher üblich, auf Deponien abgelagert und zu einer Gefahr für die Umwelt werden können. Daher bilden die Beseitigung und das Deponieren als letzte Option das Schlusslicht in der Rangfolge der Abfallhierarchie. Diese fünfte und letzte Stufe soll möglichst, entsprechend dem Grundsatz der Vermeidung, durch die Umsetzung der darüber stehenden Stufen entbehrlich werden.
 
 

Abbildung Abfallhierarchie

Die Vermeidung steht zwar an der Spitze der Abfallhierarchie, doch lassen sich nicht alle fünf Stufen der Hierarchie in einer Pyramide zusammenfassen. Tatsächlich ist es so, dass die Vermeidung das grundsätzliche Leitmotiv für die Abfallvermeidung und die Abfallbewirtschaftung bildet. So ist das in Artikel 4 Abs. 1 der Abfallrahmenrichtlinie festgelegt.

In die Pyramide gehören daher nur die Stufen, die sich auf die Abfallbewirtschaftung beziehen, also die von 2 bis 5. Da die Stufe 1 für beide Handlungsfelder, nämlich Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung, gilt, muss diese als Grundsatz über der Pyramide stehen.

Aufgabenverteilung der Abfallhierarchie

Wem fällt welche Aufgabe zu?

Abfallvermeidung

  • 1. Hersteller
  • 2. Handel
  • 3. Dienstleister
  • 4. Verbraucher

Der an erster Stelle der Abfallhierarchie stehende Grundsatz der Vermeidung gilt für alle Akteure.

Anmerkung: Wiederverwender sind keine Verbraucher, da der Endverbrauch durch die Entledigung beendet wurde. Die Wiederverwendung ist eine auf die Vermeidung ausgerichtete Nutzung innerhalb des Umgangs mit Abfällen.

Abfallbewirtschaftung

  • 1. Abfallbesitzer
  • 2. Wiederverwender

 

Da sich bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung ohne Wiederverwender die Abfalleigenschaft nicht beenden lässt, zählt auch diese Nutzergruppe zur Abfallbewirtschaftung.

Die getrennte Sammlung 

und Übernahme zur Abfallbehandlung.

Getrennthaltung

Die getrennte Bereithaltung der zur Entsorgung anstehenden Gegenstände beginnt bereits an der Anfallstelle.

 

Sammlung

Die Auswahl der richtigen Sammlung obliegt dem Abfallerzeuger.

Übernahme

Derjenige, der den Abfall übernimmt, muss sich bei der Sortierung der Abfälle an der Rangfolge der Abfallhierarchie orientieren.

Behandlung

Die Abfallbehandlung beginnt mit einer Prüfung auf eine mögliche Wiederverwendbarkeit.

Zuordnung

der auf eine Vermeidung ausgerichteten Maßnahmen.

Maßnahmen im Handlungsfeld der Abfallvermeidung:

Reparatur, Reinigung, Verkauf, Tausch oder Verschenken von Gebrauchtgegenständen, die man selbst nicht mehr benötigt.

Ziel ist die Weiterverwendung und Nutzungsverlängerung, anstatt etwas wegzuwerfen.

Maßnahmen im Handlungsfeld der Abfallbewirtschaftung:

Die sog. Vorbereitung zur Wiederverwendung, entsprechend der Stufe 2 in der Abfallhierarchie, hat Vorrang. Diese besteht aus der Prüfung, Reparatur, Reinigung oder der Gewinnung von funktionsfähigen Bauteilen und der Weitergabe von im Abfallaufkommen enthaltenen Gegenständen, die für eine Wiederverwendung geeignet sind.

Ziel ist die Wiederverwendung und Nutzungsverlängerung, anstatt Gegenstände beim Recycling zu zerstören.

Das Recycling entsprechend der Stufe 3 in der Abfallhierarchie. Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus zerstörten, nicht für eine Wiederverwendung geeigneten, im Abfallaufkommen enthaltenen Gegenständen.

Ziel ist die Verwertung und Verwendung als Rohstoffersatz zur Herstellung neuer Produkte, anstatt diese zu verbrennen und zu beseitigen. 

Die sog. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, entsprechend der Stufe 4. Gewinnung von Wärme und Energie aus nicht für die Wiederverwendung und das Recycling geeigneten Abfällen.

Ziel ist, die Deponierung zu vermeiden. Eine erneute Nutzung ist nicht mehr möglich, mit der Verbrennung werden Abfälle letztlich auch beseitigt. Die Verfüllung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Deponierung, da der Abfall dabei zwar als Ersatzmaterial bis zu einem gewissen Grad genutzt wird, jedoch nach wie vor vorhanden ist.

Die fünfstufige Abfallhierarchie gibt die Vermeidung als oberste Stufe für die Handlungsfelder der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung vor, dabei ist keines der beiden Handlungsfelder vorrangig. Ob das Erzeugen von Abfall durch eine Reparatur vermieden oder die Abfalleigenschaft erst später im Rahmen der Vorbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung durch eine Reparatur wieder beseitigt wird, ist absolut gleichrangig. Beides führt zu einer Nutzungsverlängerung und damit zu einer Vermeidung im Sinne dieser obersten Hierarchiestufe. 

 

Was ist falsch an dieser Abbildung der Abfallhierarchie?

Die an erster Stelle stehende Vermeidung kann nicht, wie diese Abbildung zeigt, als „kein Abfall“ bezeichnet werden.

Warum nicht?

Laut Artikel 4 Absatz (1) AbfRRL liegt die Abfallhierarchie den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde. 
 

Artikel 3 Ziffer 1 bestimmt, dass der Ausdruck „Abfall“ im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie jeden Stoff oder Gegenstand bezeichnet, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Die Gemeinsamkeit der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung besteht also darin, dass ein Gegenstand vorhanden ist, mit dem im Sinne dieser Abfallhierarchie umgegangen werden kann.

An erster Stelle dieser Abfallhierarchie steht die Vermeidung; diese kann im Umgang mit Gegenständen nur durch eine Nutzungsverlängerung umgesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vor oder nach der Entledigung stattfindet.

Das Ziel der Abfallvermeidung kann dadurch erreicht werden, indem ein Gegenstand möglichst lange verwendet wird. Das bedeutet, dass dieser nach einer Verschmutzung möglichst nochmals gereinigt oder nach einem Defekt repariert wird. Aber auch ein Verkauf, Tausch oder das Verschenken eines Gegenstands, wenn man diesen selbst nicht mehr benötigt, kann zur Weiterverwendung und damit zur Abfallvermeidung führen.

Nicht immer sind jedoch die Bedingungen für eine Abfallvermeidung optimal und so werden häufig aus Mangel an Platz und Zeit, um sich um eine Vermeidung zu bemühen, auch Gegenstände zu Abfall, die noch genutzt werden könnten. Für diese Abfälle gibt die Abfallhierarchie die Vorbereitung zur Wiederverwendung vor. Das bedeutet, dass der Abfallbesitzer anstelle des Abfallerzeugers tätig wird. Er trägt Sorge dafür, dass die dafür geeigneten, im Abfall vorhandenen Gegenstände repariert, gereinigt und für eine Nutzungsverlängerung an Wiederverwender weitergegeben werden. 

Damit diese Aufgabe überhaupt umgesetzt werden kann, bedarf es jedoch flächendeckend einer großen Anzahl an Einrichtungen, die dafür geeignete Abfälle für die Vorbereitung zur Wiederverwendung übernehmen.

Artikel 3 Ziffer 13. bestimmt, dass die „Wiederverwendung“ jedes Verfahren ist, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.

Ein solches „Verfahren“ kann nur ein Wiederverwender betreiben, der einen Gegenstand aus der Hand eines Abfallbesitzers übernimmt. Durch die von ihm durchgeführte Nutzungsverlängerung wird die Abfalleigenschaft beendet, mit dem Ergebnis, dass die Erzeugnisse oder Bestandteile dadurch keine Abfälle mehr sind.

Für die Wiederverwendung muss demnach ein Gegenstand zuvor Abfall gewesen sein. Alles, was vor der Abfallerzeugung stattfindet, ist dagegen eine Weiterverwendung, die vermeiden soll, dass Abfall entsteht.


 

Die korrekte Abbildung  der Abfallhierarchie

muss die Rangfolge von Maßnahmen für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung berücksichtigen.

Die Gemeinsamkeit der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung kann im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Abfallhierarchie nur in einer Ausrichtung von Maßnahmen, die auf eine Nutzungsverlängerung ausgerichtet sind, bestehen. Eine einseitige Ausrichtung der Vermeidung auf das Produkt- oder auch das Abfallregime ist daher nicht möglich.

1. Vermeidung

Die Vermeidung bildet den gemeinsamen Grundsatz und ist das Leitmotiv für alle Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Abfallbewirtschaftung.

2. Vorbereitung zur      Wiederverwendung

Die zweite Stufe der Abfallhierarchie ist die erste und auch wichtigste Maßnahme innerhalb der Abfallbewirtschaftung.

3. Recycling

Das Recycling führt auch zum Produktende, da die Abfall gewordenen Gegenstände zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen zerstört werden.

4. Sonstige Verwertung

Die sonstige Verwertung besteht hauptsächlich aus der Verbrennung solcher Abfälle, die nicht für die Wiederverwendung oder das Recycling geeignet sind. Diese Maßnahme verhindert jedoch auch jede weitere Nutzung der verbrannten Ressourcen.

5. Beseitigung

Die Beseitigung, worunter im Grunde das Deponieren zu verstehen ist, war ursprünglich der eigentliche Auslöser zur Einführung einer Abfallhierarchie. Der unglaubliche Platzbedarf für das Deponieren von Abfällen führte letztlich auch zu einem Umdenken bei der Verwertung von Abfällen.

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